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Beitragsordnung

Beitragsordnung gemäß §5 und §12, Absatz 2, Satz a)

Mindestjahresbeitrag:
Niedergelassene und angestellte Zahnärzte Vertreter, Berufs- und Zeitsoldaten 180,00 €
Ausbildungsassistenten, Wehrpflichtige 50,00 €
Zahnärzte im Ruhestand frei
Studierende der Zahnheilkunde frei

Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird nach Möglichkeit als Quartalsbeitrag erhoben. Der erste Mitgliedsbeitrag wird fällig im Quartal des Beitritts. Bei Beendigung der Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen des §4 der Satzung.

Beitrittserklärung- Formular: KLICKEN [194 KB]