Beitragsordnung
Beitragsordnung gemäß §5 und §12, Absatz 2, Satz a)
Mindestjahresbeitrag: | |
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Niedergelassene und angestellte Zahnärzte Vertreter, Berufs- und Zeitsoldaten | 180,00 € |
Ausbildungsassistenten, Wehrpflichtige | 50,00 € |
Zahnärzte im Ruhestand | frei |
Studierende der Zahnheilkunde | frei |
Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird nach Möglichkeit als Quartalsbeitrag erhoben. Der erste Mitgliedsbeitrag wird fällig im Quartal des Beitritts. Bei Beendigung der Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen des §4 der Satzung.
Beitrittserklärung- Formular: KLICKEN [194 KB]