Beitragsordnung
Beitragsordnung gemäß §5 und §12, Absatz 2, Satz a)
| Mindestjahresbeitrag: | |
|---|---|
| Niedergelassene und angestellte Zahnärzte Vertreter, Berufs- und Zeitsoldaten | 180,00 € |
| Ausbildungsassistenten, Wehrpflichtige | 50,00 € |
| Zahnärzte im Ruhestand | frei |
| Studierende der Zahnheilkunde | frei |
Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird nach Möglichkeit als Quartalsbeitrag erhoben. Der erste Mitgliedsbeitrag wird fällig im Quartal des Beitritts. Bei Beendigung der Mitgliedschaft gelten die Bestimmungen des §4 der Satzung.
Beitrittserklärung- Formular: KLICKEN [194 KB]
